Montage der Brandschutzprodukte
Wir bieten umfangreiche Dienstleistungen im industriellen und baulichen Brandschutz an. Die benötigten Produkte wählen wir unabhängig vom Hersteller aus oder stellen sie bauseitig bereit. Dabei verarbeiten wir sie stets gemäß den Zulassungen und Herstellervorgaben.
Brand- und Rauchschutztüren
Feuerschutzabschlüsse sind ein wesentlicher Bestandteil des baulichen Brandschutzes und in den Landesbauordnungen vorgeschrieben. Sie verhindern die Ausbreitung von Bränden zwischen verschiedenen Bereichen und Räumen. Laut DIN 4102 gibt es fünf Feuerwiderstandsklassen: T30, T60, T90, T120 und T180.
Brand- und Rauchchutzschiebetore
Stahl- oder Edelstahl-Schiebetore sind in ein- und zweiflügeliger sowie Teleskop-Ausführung erhältlich und schützen große und kleine Öffnungen in Brandabschnitten. Diese Feuerschutz-Schiebetore werden gemäß den europäischen Brandschutzanforderungen geprüft und entsprechen den Normen EN 16034 und EN 13241. Das bedeutet, sie tragen die CE-Kennzeichnung und können in jedem EU-Land eingesetzt werden, ohne dass zusätzliche länderspezifische Zulassungen erforderlich sind. Für verschiedene Anforderungen sind feuerhemmende (EI230) sowie feuerbeständige (EI260, EI290 und EI2120) Lösungen verfügbar. Zudem können die Tore optional mit Rauchschutzausführung und als dichtschließende, rauchdichte Feuerschutz-Schiebetore eingesetzt werden.
Feststellanlagen
Die Pflicht, Feuerschutztüren stets geschlossen zu halten, entfällt nur durch die Installation einer bauaufsichtlich zugelassenen Feststellanlage. Diese Anlage besteht aus einem Elektromagneten, der die Tür offen hält, und einem Brand- und Rauchmelder, der die Tür bei Alarm sofort schließt. Die Inbetriebnahme der Anlage ist nur nach Prüfung durch autorisierte Fachkräfte gemäß den Richtlinien des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) zulässig. Zusätzlich sind regelmäßige Folgeprüfungen und Wartungen vorgeschrieben.
Rauch und Wärmeabzugsanlagen
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) leiten im Brandfall Rauch aus dem Gebäude, um Flucht- und Rettungswege rauchfrei zu halten und eine sichere Evakuierung zu ermöglichen. Der Rauch wird entweder durch Wand- oder Deckenöffnungen (natürliche Anlagen) oder durch Ventilatoren (maschinelle Anlagen) ins Freie geleitet. Da RWAs dem vorbeugenden Brandschutz dienen, gelten hohe Anforderungen an Projektierung, Montage, Betrieb und Instandhaltung. Die ausführenden Unternehmen und Fachkräfte müssen zahlreiche Normen, Richtlinien und Vorschriften einhalten.
Brandschutzklappen
Brandschutzklappen werden in Lüftungsleitungen innerhalb von Wänden und Decken eingesetzt. Diese automatischen Absperrvorrichtungen verhindern die Übertragung von Feuer und Rauch durch die angeschlossenen Lüftungskanäle. Sie sind sicherheitstechnische Bauteile, die zwischen Brandabschnitten in Wände und Decken eingebaut werden. Im Normalbetrieb bleiben die Brandschutzklappen geöffnet, um den Luftdurchlass zu ermöglichen. Im Brandfall schließen sie automatisch und verhindern die Ausbreitung von Feuer und Rauch. Brandschutzklappen werden aufgrund von Feuerschutzprüfungen nach EN 1366-2 klassifiziert und entsprechen der Norm EN 13501- 3.
Brandschutzabschottungen
Brandschutzabschottungen verhindern im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch, indem sie an Durchbrüchen für Kabel und Rohre in den Decken und Wänden der einzelnen Brandabschnitte eingebaut werden. Neben Elektro- und Rohrleitungsdurchbrüchen sind Brandschottungen auch an Lüftungs- und Klimakanälen sowie an Trägern und Fugen in Decken und Wänden erforderlich. Kabel-/Kombiabschottungen werden dabei für Kabel, Leitungen und Rohre in Wand- und Deckendurchbrüchen eingesetzt.
Brandschutzkanäle
und E-Kanal) sind essenziell zum Schutz von Flucht- und Rettungswegen. Sie verhindern Kabelbrände und sorgen dafür, dass im Brandfall wichtige elektrische Anlagen und Lüftungsanlagen funktionsfähig bleiben, wodurch sie aktiv zum Schutz von Menschen und Gebäuden beitragen. Ihre Installation wird durch die Baugenehmigung und das Brandschutzkonzept vorgeschrieben, und die Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) legt die spezifischen Anforderungen fest. Je nach Beanspruchung und Schutzziel gibt es drei Typen von Brandschutzkanälen: L-Kanal: Lüftungskanalverkleidung schützt Flucht- und Rettungswege vor der Ausbreitung von Rauch und Feuer durch die Lüftungsanlagen und -kanäle im Gebäude. Dazu zählen auch Rauchableitungen und Küchenabluftkanäle. I-Kanal: Installationskanal schützt Flucht- und Rettungswege vor Kabelbränden. Elektrische Kabel verlaufen in einem Brandschutzkanal, der äußeren und inneren Beanspruchungen standhält. Feuer, Rauch, Hitze oder toxische Gase können während eines definierten Zeitraums nicht entweichen, wodurch die Ausbreitung des Brandes auf andere Räume verhindert wird. E-Kanal: Leitungen wichtiger elektrischer Anlagen werden durch die spezielle Materialbeschaffenheit des Kanals vor Feuerübergriffen geschützt. Schützenswerte Elektroinstallationen sind beispielsweise Brandmeldeanlagen, Feuerwehraufzüge, Sicherheitsbeleuchtung und Notstromanlagen
Brandschutzbeschichtungen
Brandschutzbeschichtungen werden verwendet, um Kabel, Kabelwege, Träger, Stützen sowie Klima- und Lüftungskanäle brandschutztechnisch abzuschotten. Dabei werden sie mit Brandschutzplatten ummantelt. Träger erhalten dabei eine spezielle Behandlung, bei der spezielle intumeszierende Brandschutzbeschichtungen verwendet werden.
Förderanlagenabschlüsse
Förderanlagen erstrecken sich oft über mehrere Räume oder Brandabschnitte und durchdringen dabei feuerfeste und rauchdichte Wände und Decken. Förderanlagenabschlüsse (FAA) dienen als feste Verbindungen mit der Förderanlage und schließen im Brand- oder Störfall die entsprechenden Öffnungen ab. Diese Abschlüsse müssen den örtlichen Gegebenheiten angepasst, selbstschließend und mit einer speziellen Feststellanlage ausgestattet sein. Zudem sind Freifahrfunktionen oder Abräumfunktionen erforderlich, um eine sichere Schließung der Anlage zu gewährleisten.

